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Laufzeitverlängerung von Patenten in Singapur

Von editore
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Laufzeitverlängerung von Patenten in Singapur

Singapur ist derzeit das einzige Land in Südostasien, in dem Laufzeitverlängerungen für Patente (Patent Term Extensions, PTE) zumindest theoretisch möglich sind. In der Praxis machen die strengen Voraussetzungen, die für die Verlängerung der Laufzeit eines erteilten Patents erfüllt sein müssen, eine PTE jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Ein singapurisches Patent kann für eine PTE in Betracht kommen, wenn das Intellectual Property Office of Singapore (IPOS) die Patenterteilung „unangemessen verzögert“ hat oder wenn sich der Erhalt der Marktzulassung verzögert, sofern das Patent ein pharmazeutisches Erzeugnis betrifft.

Eine unangemessene Verzögerung bei der Patenterteilung liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen der Einreichung der Patentanmeldung und der schließlichen Erteilung des Patents vier Jahre überschreitet. Für Anmelder ist wichtig zu beachten, dass dieser Vierjahreszeitraum so berechnet wird, dass Verzögerungen, die auf Handlungen des Anmelders beruhen, nicht mitgezählt werden. Während des Prüfungsverfahrens erhalten Anmelder beispielsweise in der Regel mindestens einen schriftlichen Bescheid (written opinion), der ihnen eine Frist von fünf Monaten für die Antwort setzt. Die Zeit, die der Anmelder für die Antwort benötigt, gilt als Verzögerung, die „dem Anmelder zuzurechnen“ ist, und würde nicht auf den Vierjahreszeitraum angerechnet.

Die Schwierigkeit, die Voraussetzung der „unangemessenen Verzögerung“ zu erfüllen, wird bei PCT-Anmeldungen in der nationalen Phase noch größer. Denn die Zeit zwischen dem internationalen Anmeldetag und dem tatsächlichen Eintritt in die nationale Phase gilt nach singapurischem Recht als dem Anmelder zuzurechnende Verzögerung.

Damit ein pharmazeutisches Patent aufgrund einer verzögerten Marktzulassung für eine PTE in Betracht kommt, muss der Zeitraum zwischen dem Antrag auf Marktzulassung und deren Erlangung länger als zwei Jahre sein. Wie oben wird auch dieser Zweijahreszeitraum so berechnet, dass die Zeit, die der Anmelder für die Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörde (Health Sciences Authority) benötigt, nicht mitgezählt wird.

Obwohl das singapurische Recht theoretisch PTEs zulässt, ist die tatsächliche Feststellung einer unangemessenen Verzögerung, sei es bei der Patenterteilung oder bei der Marktzulassung eines pharmazeutischen Erzeugnisses, daher erwartungsgemäß selten.

Für Anmelder, die ihre Chancen auf eine PTE in Singapur verbessern möchten, haben wir einige praktische Tipps:

  • Frühzeitig in die nationale PCT-Phase eintreten
  • Den Antrag auf sachliche Prüfung bei der Anmeldung oder kurz danach stellen
  • Auf schriftliche Bescheide so schnell wie möglich antworten

Schließlich ist zu beachten, dass selbst bei Befolgung dieser Schritte keine Garantie für eine mögliche PTE besteht, es sei denn, das IPOS verzögert die Prüfung der Patentanmeldung ungewöhnlich.

Edwin Dai

PRINCIPAL PATENTS: CHEMICAL Spruson&Ferguson