Norms & Regulation

Olymp verliert EU-Klagen um Farbkombinationsmarken

Die jüngsten Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union bekräftigen, dass mehrfarbigen Marken in der Europäischen Union oft die originäre Unterscheidungskraft fehlt.

Von Letizia Giugliano
2 Min. LesezeitHuman-Edited, AI-Assisted

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Olymp verliert EU-Klagen um Farbkombinationsmarken
Photo: Buddha Elemental 3D / Unsplash

Das deutsche Textilunternehmen Olymp hat vor dem Gericht der Europäischen Union zwei Klagen um die Eintragung von Farbkombinationsmarken verloren. Die Entscheidungen verdeutlichen die anhaltenden Schwierigkeiten für Unternehmen, die Markenelemente durch nicht traditionelle Rechte des geistigen Eigentums in der EU schützen wollen, insbesondere wenn sie sich allein auf Farben als Unterscheidungsmerkmal stützen.

Die Herausforderung von Farbkombinationsmarken

In der Europäischen Union kann eine Marke, eine zentrale Form des geistigen Eigentums, ein Zeichen sein, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dieser Schutz ist für die Markenidentität ebenso wichtig wie ein Patent für eine neue Erfindung. Während Einzelfarbmarken bekanntermaßen schwer einzutragen sind, weil Farben für alle Wettbewerber verfügbar bleiben müssen, ist die Lage bei Marken aus zwei oder mehr Farben ebenfalls komplex The IPKat. Jüngste Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union, des zweithöchsten Gerichts der EU, zeigen, dass solchen Kombinationen selbst bei einem geringeren Freihaltebedürfnis zugunsten der Wettbewerber häufig keine originäre Unterscheidungskraft zuerkannt wird, was für Innovation bei Marken eine Herausforderung darstellt.

Begründung des Gerichts zur Unterscheidungskraft

Das Gericht erließ Entscheidungen in den Rechtssachen T-834/25 und T-835/25, in denen Olymp versucht hatte, bestimmte Farbkombinationen als Marken eintragen zu lassen The IPKat. Das Gericht stellte fest, dass diesen mehrfarbigen Anordnungen die erforderliche originäre Unterscheidungskraft fehlte. Damit eine Marke originär unterscheidungskräftig ist, muss sie in der Lage sein, die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen anzuzeigen, ohne dass die Verbraucher durch umfangreiche Benutzung über ihre Bedeutung aufgeklärt werden müssen. Die Haltung des Gerichts legt nahe, dass die bloße Kombination von Farben ohne eine bestimmte Anordnung oder weitere Elemente in der EU möglicherweise nicht ausreicht, um diese Schwelle zu erreichen, was für jedes neue Start-up, das einen einzigartigen Markenschutz anstrebt, eine Hürde darstellt.

Folgen für den Markenschutz in der EU

Diese Entscheidungen unterstreichen die konsequente Linie der EU-Gerichte bei nicht traditionellen Marken, insbesondere solchen, die auf Farben beruhen. Unternehmen wie Olymp, die ihr Branding durch Farbkombinationen schützen wollen, müssen nachweisen, dass diese Marken nicht bloß dekorativ sind, sondern für die Verbraucher eine klare herkunftshinweisende Funktion erfüllen The IPKat. Das bedeutet häufig, sich statt auf originäre Unterscheidungskraft auf den Nachweis „erworbener Unterscheidungskraft“ durch umfangreiche Benutzung im Markt zu stützen, was für Markeninhaber ein schwierigerer und kostspieligerer Weg sein kann. Diese Erkenntnisse sind wichtig für alle, die Patentnachrichten und das weitere Feld des geistigen Eigentums verfolgen, und werden regelmäßig im Magazin The Patent behandelt.

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